Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nicebike Motorradurlaub GmbH:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Bestimmungen der §§ 651 a BGB folgende und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen vor Buchung Ihrer Reise aufmerksam durch.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Tour-/Reise-Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Tour-/Reise-Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail bzw. Internet oder auch telefonisch erfolgen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann einzustehen haben, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung in Form einer ausdrücklichen gesonderten Erklärung übernommen haben. Der Tour-/Reise-Vertrag kommt mit der Annahme durch uns, die keiner besonderen Form bedarf, zustande. Sie erhalten von uns in der Regel eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage gebunden sind. Der Tour-/Reise-Vertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns gegenüber innerhalb dieser 14 Tage die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Wird innerhalb der 14 Tage keine Annahme Ihrerseits erklärt, liegt zwischen uns kein Reisevertrag vor.

Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, die Sie uns zwecks Abwicklung des Reisevertrags zur Verfügung stellen, werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

2. Bezahlung

Nach Eingang der Tour-/Reise-Anmeldung erhält der Kunde von uns die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 20% des Tour-/Reise-Preises fällig. Flugtickets werden ziel- und terminabhängig gegebenenfalls (siehe hierzu die jeweilige Prospektangabe) in voller Höhe fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen wie Chile etc. erfolgt die Tageskurs Umrechnung USD zu EUR bei Anzahlung und Restzahlung. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte einräumen und Sie hiervon Gebrauch machen, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den entsprechenden Zeitpunkten. Gleiches gilt, sofern wir Zahlungen im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis hierzu erklärt haben. Zahlungen / Abbuchungen auf den Reisepreis vor der Reise erfolgen gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB.

 

3. Leistungen

Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Tour-/Reise-Beschreibung im gültigen aktuellen Prospekt (Druck u. Internet) sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Klimaangaben und sonstige allgemeine Länderinformationen sind nicht Vertragsbestandteil. Etwaige Änderungen bzw. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Tour-/Reisevertrages, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Tour-/Reise nicht nachteilig beeinträchtigen. Dies gilt unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche des Kunden. Bitte denken Sie als Kunde daran, dass eine Motorradtour/-reise eine Reiseform ist, die mehr Mitwirkung von einem Reiseteilnehmer verlangt als dies bei einer üblichen Pauschalreise der Fall ist. Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung / Reiseschutzversicherung nicht im Leistungsumfang bzw. im Reisepreis enthalten ist. Wir empfehlen, falls nicht schon vorhanden, den Abschluss einer solchen.

 

4. Kundenrücktritt / Storno

Der Kunde kann jederzeit vor dem Tour-/Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Wir bitten Sie den Rücktritt schriftlich zu erklären, der Rücktritt kann per Brief, Fax, E-Mail bzw. Internet oder auch telefonisch erfolgen. Tritt ein Kunde vom Tour-/Reisevertrag zurück, sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie etwaig anderweitiger Verwendung pauschaliert. Ihnen als Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.

 

5. Rücktrittspauschale / Umbuchung

Tritt der Kunde vom Tour-/Reisevertrag zurück, so berechnet sich die pauschale Entschädigung, die wir nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt 4. verlangen können wie folgt:

Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle eines Rücktritts des Kunden von der Tour-/Reise je angemeldetem Teilnehmer geltend machen können, betragen, falls sie zur Anwendung kommen, jeweils pro Person in Prozent vom Tour-/Reisepreis:

5.1. Bei Touren in Deutschland, Italien u. Frankreich

Über 120 Tage vor Tourbeginn = 20%; vom 120. bis 60. Tag vor Tourbeginn = 50 %; vom 59. bis 15. Tag vor Tourbeginn = 80 %; vom 14. bis 1. Tag vor Tourbeginn = 85%; am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen = 88 % des Tourpreises. Bei Umbuchungen werden 50,- Euro pro Person und Vorgang berechnet.

5.2 Sonstige Auslandsreisen

Über 120 Tage vor Reisebeginn = 25 %; vom 120. bis 90. Tag vor Reisebeginn = 50 %; vom 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn = 75 %; vom 59. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 80 %; vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn = 85 %; am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen = 88 % des Reisepreises. Flugtickets werden zu den AGB der Airline berechnet.

Die den Pauschalen entsprechende Beträge werden jeweils auf volle Euro aufgerundet. Bei Umbuchungen werden 50,- Euro pro Person und Vorgang berechnet.

Wie bereits oben unter Punkt 4. ausgeführt, bleibt dem Kunden zu § 5a und § 5b unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

 

6. Rücktritt durch den Tour-/Reiseveranstalter

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Tour-/Reise bis zu 35 Tagen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Tour-/Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Stört ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig trotz vorangegangener Abmahnung oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine sofortige Beendigung des Tour-/Reisevertrages gerechtfertigt ist, so sind wir berechtigt, den Tour-/Reisevertrag fristlos zu kündigen. Gleiches gilt, wenn der Reiseteilnehmer im Besitz von Drogen ist oder sich während der Reise versucht, solche zu beschaffen. Im Falle einer berechtigten Kündigung durch uns sind wir berechtigt, den Tour-/Reisepreis einzubehalten, bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Etwaige durch den Rücktransport entstehende Mehrkosten für den Tour-/Reiseteilnehmer trägt dieser.

 

7. Kündigung des Tour-/Reisevertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Tour-/Reisevertrag gemäß § 651 j BGB gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 1 Anwendung. Mehrkosten für eine Rückbeförderung des Tour-/Reiseteilnehmers sind je zur Hälfte von uns und dem Tour-/Reiseteilnehmer zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Tour-/Reiseteilnehmer zur Last.

 

8. Gewährleistung

Wird die Tour-/Reise bzw. eine Tour-Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Tour-/Reiseteilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir können Abhilfe durch Erbringung einer gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzleistung erbringen. Der Tour-/Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die Mängelanzeige uns bzw. dem Tour-Guide unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, sofern Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige gegenüber dem Tour-Guide oder uns gegenüber schuldhaft unterlassen haben. Beabsichtigt der Tour-/Reiseteilnehmer den Tour-/Reisevertrag wegen eines Mangels, welcher die Reise erheblich beeinträchtigt, zu kündigen, so hat er uns zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine entsprechende Fristsetzung ist entbehrlich, sofern eine Abhilfe unmöglich ist oder wir die Abhilfe verweigern oder sofern die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse gerechtfertigt ist. Unser jeweiliger Tour-Guide ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

 

9. Haftung/Verjährung

9.1. Fremdleistung

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie zum Beispiel Ausflüge, Sportveranstaltungen oder Mietfahrzeuge, und die in der Prospektbeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir selbst dann nicht, wenn unser Tour-Guide hieran teilnimmt.

Unsere vertragliche Haftung ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Tour-/Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen den Tour-/Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, wie zum Beispiel eines Leistungsträgers, verantwortlich sind.

Für etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises je Tour-/Reiseteilnehmer und Tour/Reise.

9.2. Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Tour-/Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der in unseren Prospekten angegebenen Reisedienstleistungen.

Wir haften jedoch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Tour-/Reiseteilnehmer ohne unsere Vermittlung direkt gebucht und in Anspruch genommen hat.

 

10. Mitwirkungspflichten

Der Tour-/Reiseteilnehmer ist mitverantwortlich für seine Sicherheit und Fahrweise, insbesondere wenn er in der Gruppe fährt und dem Tour-Guide folgt. Für Tour-/Reiseteilnehmer mit dem eigenen Motorrad gilt: Jeder Teilnehmer ist für den technischen Zustand, die Reifen, TÜV, Haftpflichtversicherungen etc. selbst verantwortlich. Jeder Tour-/Reiseteilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Verkehrsbestimmungen. Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des jeweiligen Fahrzeugführers. Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die jeweilige Motorradklasse ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour/Reise.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Die Einhaltung einer besonderen Form ist für die Geltendmachung nicht erforderlich. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche jedoch bitte schriftlich geltend machen.

Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über von Ihnen geltend gemachte Ansprüche oder über die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Etwaige Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.

 

12. Versicherungen sowie Pass, Zoll, Impf-Bestimmungen

Im Tour-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen den Abschluss eines kompletten Sicherheitspaketes (z. B. einer Reiserücktrittversicherung, einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport, Reiseunfallversicherung sowie einer Reisegepäckversicherung etc.).

Beachten Sie bitte unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Tour-/Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle etwaigen Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Tour-/Reiseteilnehmers, es sei denn, sie sind durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch uns in unserem Prospekt bedingt. Diese Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Nicht deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Fremdpasses haben sich bei dem jeweils zuständigen Konsulat selbst und auf eigene Verantwortung über die Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften zu informieren und etwaige Fristen einzuhalten.

 

13. Insolvenzschutz

Wir sind nur berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Tour-/Reisepreises zu verlangen, sofern sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen aufgrund Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Tour-/Reisepreis und notwendige Aufwendungen für eine Rückreise erstattet werden (vgl. § 651 k BGB). Wir haben dieses Insolvenzrisiko bei unserem Versicherer, MDT Makler der Touristik GmbH, Daimlerstraße 1k, 63303 Dreieich versichert. Gegen Vorlage des Sicherungsscheins haben Sie einen direkten Anspruch gegen unseren Versicherer.

 

14. Reiseveranstalter

Nicebike Motorradurlaub GmbH, Friedensallee 114, 22763 Hamburg

Tel.: 040-642 57 94, Mobil: 0172-436 77 03

Geschäftsführer: Gunthild Maria Nerger und Ralf Nolte                            

  info@nicebike.de                  www.nicebike.de

V. 5.0 Stand 12 / 2018 (Ältere Versionen verlieren Ihre Gültigkeit)

 

 

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